Terms and Conditions / Allgemeine Geschäftsbedingungen
GM3DTechnology
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen GM3DTechnology, 19322 Wittenberge,
Deutschland (nachfolgend “Anbieter”) und dem Kunden über die individuelle Konstruktion und den 3D-Druck von Dekorationsartikeln und Bauteilen. Vertragspartner ist der Anbieter.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss / Auftragsannahme / Rücktrittsrecht
(1) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Die Beauftragung vom Anbieter kann auf zwei Wegen erfolgen:
a) Klassische Beauftragung
Der Auftraggeber übermittelt dem Anbieter die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Druckdateien in einem geeigneten 3D-Datenformat, technische Zeichnungen, Maße, Spezifikationen oder ein physisches Muster eines nachzudruckenden Erzeugnisses.
Der Anbieter prüft die übermittelten Unterlagen und erstellt auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). An dieses Angebot ist der Anbieter für die Dauer von 30 Tagen ab Zugang gebunden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt.
b) Online-Beauftragung
Sofern der Anbieter über die Website eine Online-Beauftragung anbietet, kann der Auftraggeber Druckdaten in den dafür vorgesehenen Formaten hochladen und die gewünschten Auftragsparameter auswählen.
Die auf der Website dargestellten Angaben, insbesondere zu Preis, Lieferzeit, Material, Verfahren, Versandkosten oder technischen Eigenschaften, stellen – sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – noch kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
Die automatische Bestellbestätigung per E-Mail dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
Der Vertrag kommt erst zustande durch:
eine ausdrückliche Auftragsbestätigung vom Anbieter in Textform oder
den Beginn der Fertigung / Ausführung des Auftrags.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, eingehende Aufträge vor Vertragsannahme technisch, wirtschaftlich und rechtlich zu prüfen.
Insbesondere kann der Anbieter einen Auftrag ablehnen oder nachträglich vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Prüfung herausstellt, dass:
die übermittelten Daten oder Modelle nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand druckbar sind,
die Ausführung technisch ungeeignet oder wirtschaftlich unzumutbar ist,
der kalkulierte Preis aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nicht eindeutig auswertbarer Daten nicht zutreffend war,
oder der Auftrag aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen nicht durchführbar ist.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit der Anbieter noch keine vertragsgemäßen Leistungen erbracht hat.
(3) Sofern im Rahmen des Bestellprozesses eine Vorschau, Simulation, automatisierte Dateikorrektur, Druckfreigabe oder sonstige visuelle Darstellung des späteren Druckobjekts angezeigt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese vor Auftragserteilung bzw. Fertigungsfreigabe sorgfältig zu prüfen.
Mit Erteilung der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere:
die geometrische Richtigkeit,
Maße und Proportionen,
Wandstärken,
Öffnungen, Bohrungen und Funktionsflächen,
sowie die grundsätzliche Übereinstimmung mit dem gewünschten Ergebnis.
Nach erteilter Druckfreigabe sind Änderungen an den Druckdaten grundsätzlich ausgeschlossen. Reklamationen, die auf vom Auftraggeber freigegebene Daten, Modelle oder Konstruktionsentscheidungen zurückzuführen sind, sind insoweit ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder von bereits geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn deren Inhalt oder Zweck gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt.
Dies gilt insbesondere für Aufträge über:
Waffen, Waffenteile oder waffenähnliche Gegenstände,
verbotene oder genehmigungspflichtige Gegenstände,
Gegenstände mit extremistischer, volksverhetzender, gewaltverherrlichender, diskriminierender oder strafbarer Gestaltung,
sowie Gegenstände, deren Herstellung oder Besitz Rechte Dritter verletzt.
Weitergehende Rechte vom Anbieter bleiben unberührt.
§ 3 Lieferzeiten, Lieferorte, Teilleistungen
(1) Lieferzeiten und Fertigungsfristen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich vereinbart – unverbindliche Richtwerte.
Die tatsächliche Bearbeitungs- und Lieferzeit hängt insbesondere ab von:
Art und Umfang des Auftrags,
Materialverfügbarkeit,
Maschinenauslastung,
Nachbearbeitungsaufwand,
Qualität und Verwertbarkeit der vom Auftraggeber übermittelten Daten,
sowie von Versand- und Zulieferprozessen.
(2) Benötigt der Auftraggeber die Lieferung zwingend zu einem bestimmten Termin, muss dies vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und schriftlich bzw. in Textform als verbindlich vereinbart werden.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Hierzu zählen insbesondere:
Stromausfälle,
Maschinen- oder Systemausfälle,
Materialengpässe,
Streik oder Aussperrung,
behördliche Maßnahmen,
Transportstörungen,
Lieferverzögerungen von Vorlieferanten,
Pandemien oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
(4) Dauert ein solches Leistungshindernis länger als drei Monate, kann jede Vertragspartei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurücktreten, sofern ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
(5) Sofern der Anbieter eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält, ist die Haftung auf den nachweisbaren, vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt und richtet sich im Übrigen nach § 10 dieser AGB.
(6) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
(7) Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere erforderliche Daten, Freigaben, Spezifikationen, Rückmeldungen und Zahlungen rechtzeitig erbringt.
(8) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Vergütungsanspruch vom Anbieter durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Ausführung von Vorkasse oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder – nach angemessener Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten.
(9) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über.
(10) Der Anbieter liefert grundsätzlich innerhalb Deutschlands und in ausgewählte Länder der Europäischen Union. Lieferungen in bestimmte Länder können ausgeschlossen werden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt / Rechte an Dateien und Konstruktionen
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bleiben die gelieferten Erzeugnisse Eigentum des Anbieters.
(2) An technischen Zeichnungen, CAD-Dateien, Konstruktionsdaten, Druckprofilen, Fertigungsparametern, Kalkulationen, CAM-Daten, Modellen, Slicerdaten, Produktionsvorlagen und sonstigen technischen Unterlagen verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – sämtliche Rechte beim Anbieter bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
(3) Eine Herausgabe, Übertragung oder Überlassung solcher Daten oder Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
§ 5 Versand, Gefahrübergang, Abholung
(1) Die Versandkosten werden dem Auftraggeber im jeweiligen Angebot oder im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.
(2) Der Versand erfolgt nach Wahl vom Anbieter durch geeignete Versanddienstleister. Die Wahl von Verpackung, Versandart und Transportweg erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Empfänger auf diesen über.
(4) Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Versandunternehmen, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über.
(5) Sofern eine Abholung vereinbart wurde, erfolgt die Herausgabe an die abholende Person gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises, soweit der Anbieter dies verlangt.
(6) Holt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft ab, gerät er in Annahmeverzug.
Nach Ablauf von 4 Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft ist der Anbieter berechtigt,
Lagerkosten zu berechnen,
die Ware auf Kosten des Auftraggebers zu versenden,
oder – sofern eine weitere Aufbewahrung unzumutbar ist – die Ware nach vorheriger Ankündigung zu entsorgen.
Dies gilt entsprechend auch für vom Auftraggeber überlassene Muster, Vorlagen oder sonstige Gegenstände.
§ 6 Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise werden individuell auftragsbezogen kalkuliert. Maßgeblich sind insbesondere:
Materialeinsatz,
Druckdauer,
Maschinenlaufzeit,
Rüst- und Nachbearbeitungsaufwand,
technische Komplexität,
Stückzahl,
Verpackung,
Versand,
sowie sonstige Zusatzleistungen.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung im Voraus (Vorkasse) fällig.
(4) Die Zahlung kann – je nach angebotener Auswahl – insbesondere erfolgen per:
Banküberweisung,
PayPal,
Kreditkarte,
oder sonstigen im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten.
(5) Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Fertigung grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Soweit der Anbieter einzelnen Geschäftskunden nach vorheriger Freigabe den Kauf auf Rechnung ermöglicht, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(7) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. GM3DTechnology ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
§ 7 Rechte Dritter / Verantwortlichkeit für Druckdaten / Freistellung
(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Daten, Modelle, Dateien, Zeichnungen, Muster oder sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über alle für die Auftragsausführung erforderlichen Rechte, Nutzungsrechte, Erlaubnisse und Genehmigungen verfügt.
Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass durch die Herstellung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Lieferung des beauftragten Erzeugnisses keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine:
Urheberrechte,
Markenrechte,
Designrechte,
Patentrechte,
Persönlichkeitsrechte,
Wettbewerbsrechte,
Eigentumsrechte,
oder sonstigen Schutzrechte.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Auftrag geltend gemacht werden.
Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass Dritte im Zusammenhang mit dem Auftrag Rechte geltend machen oder geltend machen könnten.
(4) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Daten und Unterlagen ein, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
§ 8 Datenschutz / Datensicherheit / Referenznutzung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nur insoweit, wie dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Im Übrigen gilt die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website.
(2) Der Anbieter veröffentlicht Referenzprojekte, Bilder, Renderings oder Informationen zu gefertigten Produkten, es sei denn dies wird ausdrücklich vom Auftraggeber ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung sensibler technischer Daten per unverschlüsselter E-Mail Sicherheitsrisiken birgt. Die Übermittlung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des Auftraggebers, sofern kein gesicherter Übertragungsweg verwendet wird.
(4) Sofern auf der Website Upload-Funktionen bereitgestellt werden, erfolgt die Übertragung nach dem jeweiligen technischen Sicherheitsstandard des eingesetzten Systems. Ein absoluter Schutz vor Datenverlust oder unbefugtem Zugriff kann jedoch technisch nicht garantiert werden.
§ 9 Gewährleistung / Fertigungstoleranzen / Material- und Verfahrenshinweise
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang.
(3) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugesagt wurde.
(4) Der Anbieter prüft die grundsätzliche technische Machbarkeit des Auftrags. Diese Prüfung ersetzt jedoch keine Konstruktions-, Sicherheits-, Eignungs-, Belastungs- oder Zulassungsprüfung für den konkreten Einsatzzweck des Auftraggebers.
Die Verantwortung dafür, dass das beauftragte Erzeugnis für den vorgesehenen Zweck geeignet, sicher, zulässig und funktionsfähig ist, trägt allein der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Entwicklungs-, Konstruktions- oder Prüfleistung vereinbart wurde. Es wird keine Konformität mit DIN-, ISO-, CE-, TÜV- oder sonstigen Normen, Richtlinien oder Zulassungsvorgaben geschuldet.
(5) Bei additiver Fertigung sind insbesondere folgende branchenübliche bzw. verfahrensbedingte Abweichungen möglich und vom Auftraggeber grundsätzlich hinzunehmen, soweit sie nicht wesentlich sind:
Maßtoleranzen,
Schrumpfungen oder Verzug,
sichtbare Schichtlinien,
Oberflächenunregelmäßigkeiten,
leichte Farbabweichungen,
Strukturunterschiede,
material- und verfahrensbedingte Festigkeitsschwankungen,
Nachbearbeitungsspuren.
(6) Abweichungen, die auf
vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte oder ungeeignete Daten,
unzureichende Konstruktion,
unzweckmäßige Materialwahl,
unzureichende Wandstärken,
fehlende Toleranzen,
ungeeignete Einsatzbedingungen,
oder ausdrückliche Kundenwünsche trotz technischer Hinweise
zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
(7) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Unternehmerische Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach §§ 377, 381 HGB, bleiben unberührt.
(8) Sofern der Auftraggeber die Löschung der übermittelten Druckdaten verlangt oder diese aus technischen oder datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht wurden, kann dies die Nachvollziehbarkeit späterer Reklamationen erheblich einschränken. Gewährleistungsansprüche können insoweit ausgeschlossen sein, wenn eine technische Prüfung mangels Datenbasis nicht mehr möglich ist.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung vom Anbieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen des Anbieters.
(5) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für:
wirtschaftliche Folgeschäden,
Produktionsausfälle,
entgangenen Gewinn,
mittelbare Schäden,
Folgeschäden aus Fehlkonstruktionen des Auftraggebers,
oder Schäden aus einer Verwendung des Produkts außerhalb des technisch geeigneten oder vorgesehenen Einsatzbereichs,
soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 11 Kündigung / Stornierung
(1) Eine Stornierung oder Kündigung durch den Auftraggeber ist grundsätzlich nur bis zum Beginn der Fertigung oder Leistungserbringung möglich, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
(2) Im Fall einer Kündigung oder Stornierung durch den Auftraggeber ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin entstandenen Aufwendungen, Vorleistungen, Materialkosten, Arbeitszeiten, Konstruktions- und Bearbeitungskosten sowie den entgangenen Gewinn im gesetzlichen oder vertraglich zulässigen Umfang abzurechnen.
(3) Sofern noch nicht mit der Ausführung begonnen wurde, kann der Anbieter eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen.
Hat die Ausführung bereits begonnen, kann GM3DTechnology pauschal 80 % der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
§ 12 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen
Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über individuell angefertigte 3D-Druckerzeugnisse nicht, sofern die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Herstellung nach Kundenspezifikation erfolgt oder das Produkt eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten ist.
§ 14 Verhaltenskodizes
Der Anbieter hat sich keinen besonderen Verhaltenskodizes im Sinne von Art. 246c EGBGB unterworfen.
§ 15 Online-Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist erreichbar unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
GM3DTechnology ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.